SGSB GmbH
Servicezentrum Gesundheit Südbrandenburg

Ihr Partner in Sachen Versorgungsmanagement

Medizinische Versorgung in Südbrandenburg

Medizinische Versorgung in Südbrandenburg

Die Gesundheitsreform verändert seit 2003 die Rahmenbedingungen medizinischer Versorgung in Deutschland. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist es nun möglich, die Gesundheitsversorgung in einer Region spezifisch zu entwickeln und damit abweichend von bundesweit geltenden Regelmechanismen (wie Budgets und Regelleistungen) auf die Bedürfnisse und Verhältnisse der jeweiligen Bevölkerungs- und Patientenstruktur anzupassen.

In Südbrandenburg nutzen die niedergelassenen Ärzte des ANSB gemeinsam mit ihren Partnern diese Veränderungen um mit proMEDplus eines der innovativsten medizinischen Versorgungssysteme Deutschlands aufzubauen. Es handelt sich dabei um eine regionale populationsorientierte Integrationsversorgung nach § 140 SGB V. Ziel von proMEDplus ist die schrittweise Übernahme der Verantwortung für die komplette medizinische Versorgung in die Hand der regionalen Leistungsträger. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den am Projekt beteiligten Krankenkassen, der BARMER und der AOK Brandenburg.

Die von proMEDplus gesteckten Ziele zur Verbesserung der regionalen Gesundheitsversorgung basieren vor allem darauf, dem Patienten zum richtigen Zeitpunkt die optimale Versorgung zukommen zu lassen. Der Begriff „optimale Versorgung“ erstreckt sich dabei auf die gesamte Bandbreite von medizinischen Maßnahmen (ärztlichen wie „nichtärztlichen“ – therapeutischen Maßnahmen, pflegerischen Maßnahmen) über die Versorgung mit Hilfsmitteln bis hin zu verschiedenen administrativen Aufgaben (Anfragen von Kassen, MDK oder Versorgungsämtern, Beantragungen von Leistungen aus verschiedenen Versicherungsbereichen wie Pflege, Rehabilitation, Rente, Schwerbeschädigtenrecht u.a.).

Das Ziel der „optimalen Versorgung zum richtigen Zeitpunkt“ zu erreichen macht einen stark vernetzten Steuerungsprozess erforderlich. Im Mittelpunkt dieses Prozesses steht der Hausarzt, dem traditionell die Aufgabe des Koordinators, des „Lotsens“ im System zufällt. In dieser Lotsenfunktion wird der Hausarzt nicht nur von Gesundheitspolitik  und Gesundheitssystem sondern ganz konkret auch von seinen Patienten gesehen. Patienten erwarten von ihrem Hausarzt nicht nur die Koordination ärztlicher oder therapeutischer Leistungen sondern wenden sich oftmals auch Rat suchend an ihn wenn es um primär nichtmedizinische und eher administrative Aufgaben geht, wie um die Vermittlung von Pflege- oder Hilfsmittelleistungen, verschiedene Beantragungen nach Schwerbeschädigten- oder Rentenrecht etc.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Servicegesellschaft Gesundheit Südbrandenburg [SGSB] als Plattform eines in erster Linie ärztlich induzierten regionalen Versorgungsmanagements gegründet. Wir verstehen das Paket unserer Koordinationsleistungen vor allem als ein Angebot an Hausärzte und Kliniken, in ihrem Auftrage bestimmte Koordinierungsleistungen zu erbringen. Darüber hinaus fungieren wir auch als direkter Ansprechpartner für Patienten, Krankenkassen und andere Leistungserbringer wie Therapeuten und Pflegedienste. 

Basis unseres Konzepts ist zu allererst die Netzwerkarbeit zur Herstellung einer strukturierten Kommunikation zwischen den in der Region tätigen Leistungserbringern. Der Begriff der Leistungserbringer erstreckt sich dabei über die medizinische Versorgung im engeren Sinne hinaus auch auf die Strukturierung eines sozialen Netzwerkes einschließlich Altenhilfe, Sozialhilfe oder alltagspraktischer Hilfen im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements.

Unsere Koordinationsleistungen können grundsätzlich von verschiedenen „Auftraggebern“ angefordert werden. Meist wird es sich hierbei um Hausärzte oder Kliniken im Rahmen ihres Entlassungsmanagements handeln. Darüber hinaus können aber auch Patienten selbst, Krankenkassen oder andere Leistungserbringer direkt unsere Leistungsangebote in Anspruch nehmen. Unabhängig vom Auftraggeber sind zwei Grundprinzipien immer Voraussetzung für die SGSB um tätig zu werden: 1. die ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Patienten sowie 2. die Information und wenn möglich Einbindung des jeweiligen Hausarztes.